Allgemeine Informationen zum (Wieder-) Eintritt in die Evangelisch - reformierte Kirchengemeinde Bremen - Blumenthal
Kircheneintritt?Ja, gerne!
Was bringts?
Die Mitgliedschaft in der Kirche ist heute nicht (mehr) selbstverständlich.
Die Skepsis gegenüber großen Institutionen ist groß.
Zudem scheint Religiosität auch ohne Kirche möglich zu sein.
Der Austritt aus der Kirche ist oft die Folge. Der konkrete Anlass kann dann die Kirchensteuer sein, ein Umzug oder auch eine schlechte Einzelerfahrung mit VertreterInnen der Kirche.
Fast immer aber stellt sich dann die Frage: Was bringt mir eine Mitgliedschaft in der Kirche, was habe ich davon?
Die Antwort auf diese sehr individuelle Frage wird sich im Laufe des Lebens immer wieder verändern. Vor allem persönliche Wendepunkte verändern den Blickwinkel.
Das gilt zum Beispiel für eigene Kinder: Die Geburt und die Frage nach der Taufe, vielleicht der Besuch eines kirchlichen Kindergartens, das Miterleben der Konfirmandenzeit.
Es können aber auch ganz andere Erfahrungen sein: Neue Begegnungen mit Kirche nach dem Wechsel des Wohnortes, der Besuch offener Gemeindeveranstaltungen, das Miterleben von Trau- oder Taufgottesdiensten sowie Beerdigungen im Familien- oder Freundeskreis.
Immer kann sich die Frage nach der eigenen Kirchenmitgliedschaft neu stellen.
Eine Einladung!
Die Evangelisch - reformierte Kirchengemeinde Bremen - Blumenthal möchte Sie ausdrücklich einladen, neue Erfahrungen mit Gemeinde, Glaube und Gott sowie dem "Bodenpersonal Gottes" zu suchen - auch und gerade dann, wenn Sie in der Vergangenheit Kirche nur aus der Ferne erlebt haben.
Das bisherige, komplizierte Verfahren des Kirchen(wieder)eintritts wurde vereinfacht.
So geht's:
Wenn sie nach Ihrer Taufe und Konfirmation aus der Kirche ausgetreten sind, sich aber schon länger mit dem Gedanken tragen, wieder dazu zugehören, dann kommen Sie einfach im Gemeindebüro vorbei.
Oder vereinbaren Sie telefonisch einen Termin für ein Gespräch: 0421 / 601208 oder direkt mit Pastor Ulrich Klein: 0421 / 9606997.
Oder so:
Sie können auch im Evangelischen Informationszentrum "Kapitel 8" in Bremen in die evangelische Kirche eintreten, da dort eine Pastorin anwesend ist (montags - freitags 12.30 - 18.30 Uhr / samstags 11 - 14 Uhr ).
"Kapitel 8" finden Sie in der Domsheide 8,
Tel: (0421) 33 78 220
(http://www.kapitel8.de / E-Mail: kapitel8@nwn.de)
Keine Angst!
Es wartet keine Glaubensprüfung auf Sie. Sie brauchen sich nicht zu rechtfertigen. Ein Austritt aus der Kirche macht die Taufe nicht ungültig. Wenn Sie noch nicht getauft sind, werden wir alle Fragen, die mit der Taufe zu tun haben, ausführlich mit Ihnen besprechen.
Wenn Sie sicher sind, dass Sie gerne (wieder) dazugehören möchten, dann füllen wir mit Ihnen zusammen einen Aufnahmeantrag aus. Dieser Antrag wird an die Verwaltung der Bremischen Evangelischen Kirche weitergeleitet.
Sie können sich aber auch für eine andere Gemeinde entscheiden.
Sie werden zum Gottesdienst und zum Mitmachen in der Gemeinde eingeladen.
Und was kostet das?
Fürs Beten auch noch Geld bezahlen? Das wäre eine kurze Rechnung.
Aber die Mitglieder und Mitarbeitenden in den Gemeinden, den Einrichtungen der Diakonie und in den besonderen Diensten der Kirche machen eine Menge los!
Auch für Sie: Gottesdienste für Kinder, Familien, Starke, Schwache - Seelsorge und Begleitung in schwierigen Lebenslagen - Solidarität mit Arbeitslosen - Schwangerenberatung - Schuldnerberatung - Seniorenbetreuung - Kindertagesstätten - Musik und Kultur und und und.
All das gehört zu unserem Angebot für eine menschenfreundliche Stadt.
Aber all das kostet auch Geld.
Der Eintritt kostet nichts.
Aber als Mitglied der Kirche werden Sie, sofern Sie Lohnsteuer oder Einkommensteuer zahlen, auch Kirchensteuer zahlen.
Sie beträgt zur Zeit neun Prozent der Lohn- bzw. Einkomensteuer.
Denn die Kirche kann nicht ohne finanzielle Mittel existieren.
Durch diese Koppelung nimmt die Kirchensteuer aber Rücksicht auf die finanzielle Leistungskraft des Einzelnen. Wer zum Beispiel in Ausbildung ist, Rentner oder arbeitslos und kein zu versteuerndes Einkommen bezieht, der zahlt auch keine Kirchensteuer.
Rechte und Pflichten:
- Sie können am Abendmahl teilnehmen.
- Sie können Patin oder Pate werden.
- Sie können an Kirchenratswahlen und Gemeindeversammlungen teilnehmen.
- Sie haben Anspruch auf kirchliche Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung.
Was wird benötigt?
Sie sollten Ihren Personalausweis dabeihaben. Wenn möglich auch die Austrittsbescheinigung und die Taufurkunde.
Also, worauf warten Sie?
Sprechen Sie uns an, wir kümmern uns um alle Formalitäten.
Im Gemeindebüro finden Sie zudem viele Informationen zu Ihrer Kirche in Bremen - Blumenthal.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Immer!!